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   VGH Bayern, 05.04.1990 - 3 B 89.02831   

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VGH Bayern, 05.04.1990 - 3 B 89.02831 (https://dejure.org/1990,25560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.1990 - 3 B 89.02831 (https://dejure.org/1990,25560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 1990 - 3 B 89.02831 (https://dejure.org/1990,25560)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 28.02.2018 - 1 A 272/16

    Beihilfeanspruch der Erben eines verstorbenen Beihilfeberechtigten, hier:

    Die Ausschlussfrist des § 17 Abs. 3 BhVO unterliegt auch grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums von Art. 33 Abs. 5 GG erfasst ist.(BVerwG, Urteil vom 28.6.1965 - VIII C 334.63 -, BVerwGE 21, 258, zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.5.2007 - 1 A 4638/05 -, juris, Rdnr. 23 f. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.6.1965 - VII C 334.63 -, Bayerischer VGH, Beschluss vom 5.4.1990 - 3 B 89.02831-, Mildenberger, Beihilfevorschriften (des Bundes), § 17 Anm. 16 (1); Hessischer VGH, Urteil vom 25.7.2012 - 1 A 2253/11 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 -, BVerfGE 43, 154) Kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht durch Zahlung von Beihilfe nach, die die aus der Alimentation zu bestreitende Eigenvorsorge ergänzt, so muss er gewährleisten, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern kann.(BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, sowie Beschluss vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn muss sich auch verfahrensrechtlich so auswirken, dass dem Beamten keine unzumutbaren Handlungen auferlegt werden, um seinen Beihilfeanspruch zu realisieren.(Hessischer VGH, Urteil vom 25.7.2012 - 1 A 2253/11 -, juris-Rdnr. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 4638/05

    Antag auf Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für ärztliche und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1965 - VII C 334.63 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. April 1990 - 3 B 89.02831 - Mildenberger, Beihilfevorschriften (des Bundes), § 17 Anm. 16 (1); Mohr/Sabolewski, Beihilfenrecht NRW, § 13 Anm. 4 (S. B 170/3).
  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 13.4895

    Versäumung der Jahresfrist für einen Beihilfeantrag

    Im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist sie jedenfalls dann unbedenklich, wenn die Möglichkeit besteht, im besonderen Einzelfall Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.1990 - 3 B 89.02831 - juris Rn. 14).
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